Motorbootunterricht (Führerausweis Kategorie A)


Als Schüler sitzen Sie von der ersten Minute an am Steuer und manövrieren das Schiff unter Anleitung. Dabei werden Sie von mir Schritt für Schritt in das sichere Führen eines Motorbootes unterrichtet.

Dies umfasst

An-/ Ablegen, Steuerbord/Backbord, vorwärts/rückwärts • Manövrieren auf engem Raum • Bug- und Hecklandung (z.B. in der Box) • Befahren von Hafen- oder Steganlagen • Fahren nach Kompass Kursen • Rettungsmanöver Person über Bord • Ankermanöver • Seemannschaft • Kenntnisse des Fahrschulbootes • Festmachen des Bootes unter Anwendung verschiedener Knoten • Kurs- und Standortbestimmung auf der Seekarte • verschiedenste Szenarien von Brandbekämpfung, Wasser im Schiff, Fahrt im Nebel, Maschinenausfall • Beurteilung des Wetters und allfällige notwendige Massnahmen • Massnahmen bei Havarie und Kollision, Verhalten bei Unfällen

 

Die Ausbildung findet von Montag bis Samstag zu individuell vereinbarten Terminen statt.

Ausgangshafen ist der schöne Hafen "Seegarten" in Kreuzlingen mit nahegelegenen Parkplätzen und Restaurants.

 

Eine oft gestellte Frage: "Wie lange dauert die Ausbildung?"

Im Durchschnitt werden bis zur Prüfungsreife zwischen 15 und 18 Fahrstunden (à 60 Minuten) benötigt. Wobei dies ein Mittelwert ist und es hier natürlich "Ausreisser" nach unten als auch nach oben gibt. Jeder Mensch lernt nunmal unterschiedlich schnell.

Oft wird der praktische Lernaufwand unterschätzt. Beachten Sie jedoch, dass Sie zunächst das Schulschiff und dessen Fahrverhalten "kennenlernen" müssen. Dann werden die Standardmanöver einstudiert und diese müssen dann auf verschiedene Wetter-, Windverhältnisse angepasst werden. Und zu guter Letzt benötigt es Routine um die notwendige Selbständigkeit an der Prüfung unter Beweis zu stellen.

 

Wie ist nun der Ablauf der Ausbildung zum Führerausweis Kategorie A?

 

1. Voraussetzungen:

 

  • Erforderliches Mindestalter 18 Jahre
  • Eine gewisse körperliche Fitness (z.B. Festmachen des Schiffes bei Wind, Ausbringen eines 5 KG Ankers auf dem Vordeck etc.)
  • Erst nach bestandener Theorieprüfung ist die praktische Prüfung möglich
  • Ein ärztliches Zeugnis ist ab dem 65. Altersjahr erforderlich
  • Wenn Sie den Wohnsitz nicht im Kanton Thurgau oder Appenzell haben ist eine Bewilligung von Ihrem kantonalen Schiffahrtsamt erforderlich (bitte kontaktieren Sie mich, ich bin Ihnen gerne behilflich)

 

2. Theorieprüfung:

 

Unabhängig von der Theorieprüfung können Sie jederzeit mit dem praktischen Unterricht beginnen.

 

Die theoretische Prüfung wird bei der Schiffahrtskontrolle elektronisch am Bildschirm im Ankreuzverfahren (multiple choice Verfahren) abgelegt. Mögliche Standorte sind: Frauenfeld, Kreuzlingen und Weinfelden.

 

Das Theoriewissen kann meist problemlos im Selbststudium erlernt werden. Selbstverständlich bin ich bei offenen Fragen/Problemen zur Stelle.

Die Vereinigung der kantonalen Schifffahrtsämtern (vks) empfiehlt das Lehrbuch:

"Gute Fahrt auf schweizerischen Gewässern" inkl. einem online Zugang, der eine Prüfungssimulation enthält.

Dieses Lehrbuch können Sie über mich (Fr. 94.--) oder bei der Schifffahrtskontrolle Thurgau beziehen.

 

Empfehlenswert ist es, das theoretische Lernen mit dem praktischen Lernteil zu verbinden, so dass offene Fragen und Unklarheiten mit mir während des Unterrichts besprochen werden können.

 

Die Anmeldung erfolgt mit diesem Formular. Vor allem in den Sommermonaten wird eine rechtzeitige Anmeldung notwendig.

 

3. Praktische Prüfung:

 

Nach bestandener Theorieprüfung und wenn Sie sich sicher im Umgang mit dem Motorboot fühlen und auch ich als Ihr Fahrlehrer keine Bedenken habe, so melden wir Sie gemeinsam bei der Schiffahrtskontrolle für einen praktischen Prüfungstermin an.

 

Nach bestandener Praxisprüfung sind Sie Ihr eigener Kapitän und der Führerausweis wird Ihnen von der Schiffahrtskontrolle mit der Prüfungsrechnung nach Hause gesandt.

 

4. Kleingedrucktes zu den Fahrstunden

 

Vereinbarte Fahrstunden sind soweit nicht anders vereinbart verbindlich und finden bei jeder Witterung statt. Ausnahmen sind dann, wenn Gefahr für Schiff und/oder Mannschaft besteht. Z.B. sehr dichter Nebel, Eis, Sturm oder Sturmwarnung. In diesem Fall wird der Schüler vorher jedoch telefonisch kontaktiert.

Fahrstunden können abgesagt werden. Dies sollte jedoch mindestens 24 Stunden vorher geschehen. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vorher kann die Fahrstunde verrechnet werden, solange kein Ersatzschüler gefunden werden kann. Bei Absagen innerhalb 12 Stunden wird die Fahrstunde in Rechnung gestellt.


Bootschule Zeller

8280 Kreuzlingen

eMail: skipperflo@gmx.ch

Mobil: +41 (0) 77 40 20 938